VERSIKON – Schadenservice

Schnelle Hilfe im Schadenfall

Verhalten im Notfall

In Notfällen, die sich innerhalb meiner Geschäftszeiten von Mo.-Fr. von 9-12 Uhr und 14-18 Uhr ereignen, rufen Sie mich auf der Mobilnummer 0173-5425454 an.

Für Notfälle außerhalb meiner Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte direkt an die Schadenabteilung der Versicherung. Manche Versicherer bieten eine 24 Stunden Schadenhotline. Die Schaden-Hotline der Versicherer finden Sie in der Telefonliste.

Bitte halten Sie, falls auffindbar, die Vertragsnummer von Ihrem Versicherungsvertrag parat. Diese finden Sie in Ihrem Ordner oder in Ihrer „digitalen Kundenakte“.

Bitte informieren Sie mich im Nachgang über jeden Schadenfall, auch wenn Sie diesen direkt der Versicherung gemeldet haben!

Für alle Schäden, die kein Notfall sind, nutzen Sie bitte mein schnelles Online-Schadenformular. Die Schadenmeldungen über das Formular gehen direkt in die Schadenbearbeitung und werden in meinen Servicezeiten umgehend bearbeitet!

Was sind Notfälle? In der folgenden Aufzählung finden Sie Beispiele für Schadenfälle, bei denen Sie sofort handeln müssen, weil Sie oder eine mitversicherte Person in einer Notlage ist!

Egal ob Notfall oder normaler Versicherungsfall, es gibt ein paar Dinge, die Sie im Schadenfall beachten sollten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Da ich leider nicht rund um die Uhr für Sie erreichbar sein kann, gebe ich Ihnen im Folgenden wertvolle Tipps für eine reibungslose Schadenabwicklung.

Auswahl der Notfälle

Leitungswasserschaden

Durch einen Rohrbruch läuft Wasser in Ihr Haus oder Wohnung

Leitungswasserschaden

Durch einen Rohrbruch läuft Wasser in Ihr Haus oder Wohnung

1. Wasser abstellen
2. Gegenstände aus dem Wasser herausstellen
3. Schaden-Fotos mit dem Handy machen
4. Ggf. Vermieter informieren
5. Makler oder Versicherung über Schaden informieren
6. Ggf. Fachfirma rufen für Notreparatur
7. Kostenvoranschlag inkl. Schadenfotos (falls von Firma fotografiert) für Gesamtreparatur bei Fachfirma anfordern und VOR der Gesamtreparatur bei Makler o. Versicherung einreichen. Die vollständige Reparatur sollte wenn möglich, erst nach Freigabe durch die Versicherung erfolgen!

Betreffende Versicherungen:

  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • evtl. Private Haftpflichtversicherung z.B. bei Schäden an der Mietwohnung, wenn z.B. Ihre Waschmaschine ausgelaufen ist

Feuer-/Brandschaden

Durch einen Brand wurden Gegenstände zerstört

Feuer-/Brandschaden

Durch einen Brand wurden Gegenstände zerstört

  1. Bringen Sie sich und andere in Sicherheit
  2. Bei Großbrand bitte die Feuerwehr rufen und die Polizei informieren
  3. Vermieter informieren
  4. Makler oder Versicherung über Schaden informieren
  5. Schaden-Fotos mit dem Handy machen (bei Großbränden übernimmt das ein Gutachter)
  6. Notunterkunft bei Bekannten/Verwandten oder im Hotel suchen
  7. Kostenvoranschläge inkl. Schadenfotos (falls von Firma fotografiert) für Gesamtreparatur bei Fachfirmen anfordern und VOR der Gesamtreparatur bei Makler/Versicherung einreichen. Bei Bränden wird über die Versicherung häufig ein Gutachter bestellt! Die vollständige Reparatur darf erst nach Freigabe durch die Versicherung erfolgen!

Betreffende Versicherungen:

  • Hausratversicherung
  • Gebäudeversicherung,
  • Private Haftpflichtversicherung z.B. bei Schäden an Mietwohnung

Personenschaden/Verkehrsunfall

Sie haben eine Person verletzt oder wurden verletzt, z.B. bei einem Verkehrsunfall

Personenschaden/Verkehrsunfall

Sie haben eine Person verletzt oder wurden verletzt, z.B. bei einem Verkehrsunfall

  1. Bringen Sie sich und andere in Sicherheit und leisten Sie ggf. Erste-Hilfe
  2. Bei Schäden mit dem KFZ bitte Warndreieck, Warnblinker und Warnweste nicht vergessen! (WWW-Regel)
  3. Rufen Sie vom Unfallort aus unbedingt die Polizei an oder lassen Sie anrufen!
  4. Unfallbericht der Polizei bereithalten
  5. Makler oder Versicherung über Schaden informieren
  6. Falls möglich, Schaden-Fotos mit dem Handy machen (Bitte NICHT von den verunfallten Personen!!!)
  7. Abschleppdienst (KFZ) über die Versicherung oder den Makler bestellen oder falls Sie Mitglied in einem Automobilclub wie ADAC, oder ACE sind diese anrufen. Sollten Sie mit der Versicherung eine Werkstattbindung vereinbart haben, dann bitte sofort bei der Versicherung melden, da diese Ihnen die passende Vertragswerkstatt empfiehlt!

Betreffende Versicherungen:

  • KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung,
  • Krankenhaus-Zusatzversicherung usw.

Einbruch- /Vandalismusschaden

Bei Ihnen wurde eingebrochen und/oder etwas zerstört

Einbruch-/Vandalismusschaden

Bei Ihnen wurde eingebrochen und/oder etwas zerstört

  1. Rufen Sie sofort die Polizei und gehen Sie nicht ins Haus! Manchmal befinden sich die Einbrecher noch in Ihren Räumlichkeiten und wenden Gewalt an um zu fliehen!
  2. Die Polizei nimmt die Spuren auf und befragt Sie
  3. Falls möglich, Erste Schaden-Fotos mit dem Handy machen
  4. Halten Sie alle Unterlagen, die Sie von der Polizei erhalten bereit
  5. Vermieter informieren
  6. Makler oder Versicherung über Schaden informieren
  7. Fachfirma für Notbewachung oder Notreparatur rufen
  8. Diebesgut-Liste, Kostenvoranschlag inkl. Schadenfotos, Anschaffungsrechnungen vom Diebesgut (falls vorhanden) VOR Reparatur und Neuanschaffungen bei Makler/Versicherung einreichen.

Betreffende Versicherungen:

  • Hausratversicherung
  • Gebäudeversicherung

Elementarschaden

Durch eine Überschwemmung oder Rückstau läuft Wasser ins Gebäude

Elementarschaden

Durch eine Überschwemmung oder Rückstau läuft Wasser ins Gebäude

  1. Personen und Tiere und wenn möglich Gegenstände in Sicherheit bringen bzw. aus dem Wasser herausstellen
  2. Makler oder Versicherung über Schaden informieren
  3. Wenn möglich, zwischendurch schnell erste Schadenfotos mit dem Handy machen
  4. Wasser abpumpen oder mit Eimern abschöpfen (Schadenminderung)
  5. Fachfirma rufen für Notdienst oder im Härtefall die Feuerwehr
  6. Bei Elementarschäden wird vom Versicherer ein Gutachter bestellt, der den Gesamtschaden aufnimmt und in einem ausführlichen Gutachten dokumentiert. Diese Unterlagen nach Erhalt zum Makler senden, die Versicherung erhält die Unterlagen i.d.R. automatisch vom Gutachter. Die vollständige Reparatur darf erst nach Freigabe durch die Versicherung erfolgen!

Betreffende Versicherungen:

  • Hausratversicherung mit Elementarbaustein
  • Gebäudeversicherung mit Elementarbaustein

Todesfall

Eine Ihnen nahestehende Person ist verstorben

Todesfall

Eine Ihnen nahestehende Person ist verstorben

Mein Mitgefühl gehört Ihnen und Ihren Liebsten.

  1. Auch wenn es schwerfällt und man ganz andere Sorgen hat, unbedingt sofort den Makler oder die Versicherung informieren, da dort teilweise sehr kurze Meldefristen für Todesfallleistungen herrschen z.B. Meldung innerhalb von 24 Stunden.

Betreffende Versicherungen:

  • Sterbegeldversicherung
  • Risiko-Lebensversicherung
  • Kaptial-Lebensversicherung
  • Unfallversicherung

Schwere Erkrankung oder schwerer Unfall

Sie oder eine versicherte Person ist schwer erkrankt oder verunfallt und wird bereits medizinisch versorgt

Schwere Erkrankung oder schwerer Unfall

Sie oder eine versicherte Person ist schwer erkrankt oder verunfallt und wird bereits medizinisch versorgt

  1. Im Krankenhaus: Wenn es schnell gehen muss, prüfen Sie ob ggf. eine Krankenhaus-Zusatzversicherung mit 1-/ 2 Bettzimmer inkl. Chefarztbehandlung besteht. Die Versichertenkarte sollte in der Geldbörse verstaut sein.
  2. Makler oder Versicherung sofort über Unfall oder Erkrankung informieren, sodass das weitere Vorgehen besprochen werden kann.
  3. Bewahren Sie Krankenhaus-Entlassungsberichte und Arztbericht bitte sorgfältig auf, diese benötigen die Versicherer für die Schadenregulierung.

Betreffende Versicherungen:

  • Unfallversicherung
  • Krankenhaus-Tagegeld-Versicherung
  • Stationärer Kranken-Zusatztarif (1-2 Bettzimmer o. Chefarzt)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Dread-Disease Versicherung
  • Kranken-Tagegeld-Versicherung usw…

Sturmschaden am Gebäude

Durch einen Sturm wurde das Dach beschädigt

Sturmschaden am Gebäude

Durch einen Sturm wurde das Dach beschädigt

  1. Bitte bleiben Sie während des Sturm´s im Haus und gefährden sich nicht unnötig!
  2. Nach dem Sturm, wenn möglich, ein paar Schadenbilder mit dem Handy machen
  3. Makler oder Versicherung über Schaden informieren
  4. Wenn Sie selbst reparieren, bitte dokumentieren, wie lange Sie gebraucht haben und die Rechnungen für Materialien aufbewahren! Wenn Sie noch Materialien haben, dann schreiben Sie auf, was genau Sie für die Reparatur verwendet haben.
  5. Fachfirma rufen für Notdienst
  6. Kostenvoranschläge inkl. Schadenfotos für Gesamtreparatur bei Fachfirmen anfordern und VOR der Gesamtreparatur bei Makler/Versicherung einreichen. Die vollständige Reparatur sollte wenn möglich, erst nach Freigabe durch die Versicherung erfolgen!

Betreffende Versicherungen:

  • Hausratversicherung
  • Gebäudeversicherung

Glas-Bruchschaden an Eingangstüren oder Fenstern

Ein Glas-Bruchschaden hat dazu geführt, dass Ihr/e Haus/Wohnung für andere zugänglich wird

Glas-Bruchschaden an Eingangstüren oder Fenstern

Ein Glas-Bruchschaden hat dazu geführt, dass Ihr/e Haus/Wohnung für andere zugänglich wird

  1. Schaden-Fotos mit dem Handy machen
  2. Scherben zusammenfegen, sodass sich niemand verletzt
  3. Makler oder Versicherung über Schaden informieren
  4. Fachfirma rufen für Notreparatur oder Bewachung
  5. Kostenvoranschlag inkl. Schadenfotos für Gesamtreparatur bei Fachfirma anfordern und VOR der Gesamtreparatur bei Makler/Versicherung einreichen. Die vollständige Reparatur sollte wenn möglich, erst nach Freigabe durch die Versicherung erfolgen!

Betreffende Versicherungen:

  • Hausratversicherung mit Glasbaustein
  • Gebäudeversicherung mit Glasbaustein

Auto-Panne

Sie haben einen Auto-Schutzbrief über Ihre Autoversicherung vereinbart oder sind Mitglied in einem durch mich vermittelten Automobilclub (ACE) und benötigen sofortige Pannenhilfe wie z.B. Abschleppen

Auto-Panne

Sie haben einen Auto-Schutzbrief über Ihre Autoversicherung vereinbart oder sind Mitglied in einem durch mich vermittelten Automobilclub (ACE) und benötigen sofortige Pannenhilfe wie z.B. Abschleppen

  1. Bringen Sie sich und andere in Sicherheit. Dabei Warndreieck, Warnblinker und Warnweste nicht vergessen! (WWW-Regel)
  2. Haben Sie mit der KFZ-Versicherung eine Werkstattbindung vereinbart? Dann bei Panne sofort die Versicherung anrufen und eine geeignete Werkstatt empfehlen lassen und fragen, ob Sie einen Auto-Schutzbrief versichert haben.
  3. Haben Sie einen KFZ-Schutzbrief? Dann die Schutzbrief-Hotline Ihrer Versicherung anrufen, falls nicht in Schritt 2 schon gemacht.
  4. Mitglied in einem Automobilclub wie ADAC oder ACE? Dann bitte diese direkt anrufen!
  5. Makler oder Versicherung über Schaden informieren

Betreffende Versicherungen:

  • Kfz-Versicherung
  • KFZ-Versicherung-Schutzbrief
  • Automobilclub z.B. ADAC, ACE

Zusammenstoß KFZ und Tier

Sie sind z.B. mit Ihrem KFZ mit einem Hasen, Hund, Katze, Reh, Vogel oder einem Wildschwein kollidiert

Zusammenstoß KFZ und Tier

Sie sind z.B. mit Ihrem KFZ mit einem Hasen, Hund, Katze, Reh, Vogel oder einem Wildschwein kollidiert

  1. Bringen Sie sich und andere in Sicherheit. Dabei Warndreieck, Warnblinker und Warnweste nicht vergessen! (WWW-Regel)
  2. Rufen Sie zuerst die Polizei oder den Jagdpächter aus der Region an, damit der Schaden in einem Unfallbogen aufgenommen und das Tier ggf. erlegt wird!
  3. Wenn gefahrlos möglich, Handy-Schadenfotos machen
  4. Haben Sie mit der KFZ-Versicherung eine Werkstattbindung vereinbart? Dann sofort die Versicherung anrufen und eine geeignete Werkstatt empfehlen lassen und zudem fragen, ob Sie einen Auto-Schutzbrief versichert haben.
  5. Haben Sie einen KFZ-Schutzbrief? Dann die Schutzbrief-Hotline Ihrer Versicherung anrufen, falls nicht in Schritt 2 schon gemacht.
  6. Mitglied in einem Automobilclub wie ADAC oder ACE? Dann bitte diese direkt anrufen!
  7. Makler oder Versicherung über Schaden informieren

Betreffende Versicherungen:

  • Kfz-Versicherung
  • KFZ-Versicherung-Schutzbrief
  • Automobilclub z.B. ADAC, ACE

Diebstahl KFZ

Sie stellen fest, dass Ihr Auto, Motorrad, Wohnmobil o.Ä. gestohlen wurde

Diebstahl KFZ

Sie stellen fest, dass Ihr Auto, Motorrad, Wohnmobil o.Ä. gestohlen wurde

  1. Legen Sie Ihre Fahrzeugunterlagen und Fahrzeugschlüssel bereit und machen Sie eine telefonische Meldung bei der Polizei, diese kommen in der Regel zu Ihnen
  2. Melden Sie sich umgehend bei der Versicherung oder Ihrem Makler und melden Sie den Diebstahlschaden.
  3. Übermitteln Sie die Diebstahlanzeige zur Versicherung oder zum Makler
  4. Besorgen Sie sich ggf. einen Leihwagen bei Freunden oder bei einer Verleihfirma. Bitte klären Sie vorher mit der Versicherung oder dem Makler, ob Leihwagenkosten von der Versicherung übernommen werden und bis zu welchem Höchstbetrag erstattet wird.
  5. Bitte warten Sie vor dem Fahrzeugkauf auf die Freigabe der Versicherung!

Betreffende Versicherungen:

  • Kfz-Versicherung
  • KFZ-Versicherung-Schutzbrief
  • Automobilclub z.B. ADAC, ACE

Krankheitsfall Auslandsreise

Sie erkranken im Auslandsurlaub

Krankheitsfall Auslandsreise

Sie erkranken im Auslandsurlaub

  1. Rufen Sie, wenn möglich, die Notfallnummer auf Ihrer Reisekrankenversicherung Karte an oder Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung.
  2. Falls nicht möglich zeigen Sie den Ärzten Ihre gesetzliche oder Private Krankenkassenkarte. Für Behandlungen in der EU sind bereits Grundleistungen enthalten.
  3. Lassen Sie sich nach der Behandlung immer eine Quittung bzw. einen Beleg aushändigen. Es sollten folgende Daten aufgeführt sein: Arzt, Datum, evtl. Uhrzeit, Krankheitsbild, Preis im besten Fall mit Stempel und Unterschrift des Arztes oder der med. Einrichtung.
  4. Makler oder Versicherung über Behandlung informieren und die Quittung bzw. Beleg der Behandlung zur Erstattung einreichen.
  5. Bei Auslandsreise-Krankheitsfällen zahlen Sie in der Regel die Arztkosten im Voraus aus eigener Tasche, daher ist die Quittung zwingend aufzubewahren.

 Betreffende Versicherungen:

  • Auslandsreise-Krankenversicherung
  • Reiseabbruch-/Rücktritts-Versicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Private Krankenvollversicherung

Weitere Schadenbeispiele

Haftpflicht Schaden

Sie oder Ihr Haustier haben versehentlich einen Gegenstand einer dritten Person zerstört oder beschädigt oder einer anderen Person einen Schaden zugefügt

Haftpflicht Schaden

Sie oder Ihr Haustier haben versehentlich einen Gegenstand einer dritten Person zerstört oder beschädigt oder einer anderen Person einen Schaden zugefügt

  1. Bei schweren Personenschäden bitte Krankenwagen und Polizei informieren
  2. Bei einem beschädigten oder zerstörten Gegenstand bitte Schadenfotos mit dem Handy erstellen
  3. Daten vom Geschädigten notieren: Name, Anschrift und Telefonnummer
  4. Lassen Sie sich vom Geschädigten bitte Anschaffungsbelege zum zerstörten Gegenstand aushändigen. Falls nicht vorhanden, dann bitte folgende Daten erfragen: Alter des Gegenstandes/ca. Kaufdatum, Anschaffungspreis, wo gekauft.
  5. Versicherung oder Makler über Schaden informieren
  6. Wenn Sie selbst reparieren, bitte dokumentieren, wie lange Sie gebraucht haben und die Rechnungen für Materialien aufbewahren! Wenn Sie noch Materialien haben, dann schreiben Sie auf, was genau Sie für die Reparatur verwendet haben.
  7. Alternativ bitte Kostenvoranschlag inkl. Schadenfotos für die Reparatur bei Fachfirmen anfordern und VOR der Reparatur bei Makler/Versicherung einreichen. Die Reparatur sollte, erst nach Freigabe durch die Versicherung erfolgen!

Bitte beachten: Bei Haftpflichtschäden gilt generell eine Schadenerstattung nach dem Zeitwert! Es wird nicht der Anschaffungspreis erstattet! Sondern nur der Wert des Gegenstandes zum Schadenzeitpunkt. Diese Zeitwertberechnung erfolgt durch die Versicherung. Bitte nehmen Sie daher keine eigene Erstattung an den Geschädigten vor!

Bitte nutzen Sie jetzt das  Online-Schadenformular.

Betreffende Versicherungen:

  • Privat Haftpflichtversicherung
  • Hundehalter-Haftpflichtversicherung
  • Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Diebstahl Fahrrad

Sie stellen fest, dass Ihr Fahrrad, Fahrradanhänger oder Zubehör gestohlen wurde

Diebstahl Fahrrad

Sie stellen fest, dass Ihr Fahrrad, Fahrradanhänger oder Zubehör gestohlen wurde

  1. Legen Sie Ihre Kaufbelege (falls vorhanden) und Fahrradschlüssel bereit und machen Sie eine Diebstahlmeldung bei der Polizei
  2. Melden Sie sich umgehend bei der Versicherung oder Ihrem Makler und melden Sie den Diebstahlschaden.
  3. Übermitteln Sie die Diebstahlanzeige zur Versicherung oder zum Makler
  4. Bitte warten Sie vor dem Fahrradkauf auf die Freigabe der Versicherung! Es gelten Wartefristen.

Bitte nutzen Sie jetzt das  Online-Schadenformular.

Betreffende Versicherungen:

  • Hausratversicherung-Fahrraddiebstahl-Baustein
  • Eigenständige Fahrrad-Kaskoversicherung

Steinschlag-/ Glasbruch am Auto

Sie stellen fest, dass Ihr Auto, Motorrad, Wohnmobil o.Ä. einen Glasbruchschaden oder einen Steinschlag erlitten hat

Steinschlag-/ Glasbruch am Auto

Sie stellen fest, dass Ihr Auto, Motorrad, Wohnmobil o.Ä. einen Glasbruchschaden oder einen Steinschlag erlitten hat

  1. Legen Sie Ihren Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief bereit
  2. Machen Sie ein Schadenfoto mit dem Handy
  3. Melden Sie sich umgehend bei der Versicherung oder Ihrem Makler und melden Sie den Schaden und klären Sie ab, bei welcher Werkstatt Ihr Auto in Reparatur gehen kann. Hier biete ich Ihnen sogar einen besonderen Service!!!

Bitte nutzen Sie jetzt das  Online-Schadenformular.

Betreffende Versicherungen:

  • Kfz-Teilkasko-Versicherung

Glasbruch im Haushalt / am Gebäude

Sie stellen fest, dass z.B. Ihr Ceranfeld oder ein Fensterglas zerbrochen ist

Glasbruch im Haushalt / am Gebäude

Sie stellen fest, dass z.B. Ihr Ceranfeld oder ein Fensterglas zerbrochen ist

  1. Schaden-Fotos mit dem Handy machen
  2. Scherben zusammenfegen, sodass sich niemand verletzt
  3. Makler oder Versicherung über Schaden informieren
  4. Kostenvoranschlag Reparatur bei Fachfirma anfordern und VOR der Gesamtreparatur bei Makler/Versicherung einreichen. Die vollständige Reparatur sollte wenn möglich, erst nach Freigabe durch die Versicherung erfolgen!

Bitte nutzen Sie jetzt das  Online-Schadenformular.

Betreffende Versicherungen:

  • Hausratversicherung mit Glasbaustein
  • Gebäudeversicherung mit Glasbaustein

Beschädigung am KFZ

Sie stellen fest das ihr Fahrzeug mutwillig beschädigt wurde bzw. eine Fahrerflucht stattgefunden hat

Beschädigung am KFZ

Sie stellen fest das ihr Fahrzeug mutwillig beschädigt wurde bzw. eine Fahrerflucht stattgefunden hat

  1. Schaden-Fotos mit dem Handy machen
  2. Am Unfallort sofort Polizei über die Beschädigung und evtl. Fahrerflucht informieren
  3. Schadenanzeige der Polizei aushändigen lassen
  4. Makler oder Versicherung über Schaden informieren
  5. Kostenvoranschlag inkl. Schadenfotos für Gesamtreparatur bei Fachfirma anfordern und VOR der Gesamtreparatur bei Makler/Versicherung einreichen. Die vollständige Reparatur sollte erst nach Freigabe durch die Versicherung erfolgen! In manchen Fällen wird von der Versicherung ein Gutachter bestellt.

Bitte nutzen Sie jetzt das  Online-Schadenformular.

Betreffende Versicherungen:

  • KFZ-Vollkasko-Versicherung

Rechtsstreitigkeiten

Sie haben z.B. einen Streit mit Ihrem Arbeitgeber, einer Autowerkstatt oder nach einem Verkehrsunfall oder andere rechtliche Schwierigkeiten und benötigen Rechtsbeistand durch einen Rechtsanwalt

Rechtsstreitigkeiten

Sie haben z.B. einen Streit mit Ihrem Arbeitgeber, einer Autowerkstatt oder nach einem Verkehrsunfall oder andere rechtliche Schwierigkeiten und benötigen Rechtsbeistand durch einen Rechtsanwalt

Bei Rechtsstreitigkeiten gibt es eine Besonderheit. Hier sollten Sie vor dem Besuch bei einem Anwalt oder durch den Anwalt eine Schadennummer und somit eine Schadenfreigabe bei Ihrer Rechtsschutz-Versicherung erfragen. Streitfälle sind in der Regel sehr umfangreich und bedürfen Ihrer persönlichen Schilderung. Daher macht es Sinn, wenn Sie direkt den Rechtsservice Ihrer Rechtsschutz-Versicherung anrufen. Ihr Vertragsnummer finden Sie auf Ihren Versicherungsunterlagen. Die Rechtsschutz-Hotline finden Sie in der Telefonliste.

TIPP: Nutzen Sie gerne die kostenlose Anwaltshotline Ihrer Rechtsschutzversicherung. Dabei fällt keine Selbstbeteiligung an.  

Sollten Sie dennoch Fragen an mich haben, dann rufen Sie mich bitte an! Ich bin für Sie da!

Bitte nutzen Sie jetzt die Telefonliste.

Betreffende Versicherungen:

  • Rechtsschutzversicherung
  • Automobilclub z.B. ADAC o. ACE im Verkehrsrecht

Zahnbehandlungen oder Zahnspange

Sie sind bei Ihrem Zahnarzt und dieser rät Ihnen zu einer oder mehreren Behandlungen

Zahnbehandlungen oder Zahnspange

Sie sind bei Ihrem Zahnarzt und dieser rät Ihnen zu einer oder mehreren Behandlungen

  1. Informieren Sie Ihren Zahnarzt ggf. darüber, dass Sie eine Zahn-Zusatzversicherung haben und das vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan benötigen
  2. Heil- und Kostenplan bei der gesetzlichen Krankenversicherung zur Prüfung der Kostenübernahme einreichen
  3. Makler oder Versicherung über die anstehende Behandlung informieren und Heil- und Kostenplan an diese übermitteln.
  4. Nach Schadenfreigabe bzw. Prüfung durch die Versicherung kann die Behandlung starten

Nur wenn Sie diese Schritte einhalten, haben Sie Ihr eigenes Kostenrisiko bzgl. Eigenbeteiligungen fest im Griff. Ein großer Zahneingriff, ohne die Versicherung zu informieren, kann den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben. Bei Schmerzen oder bei medizinischer Notwendigkeit sollte natürlich eine Notbehandlung sofort erfolgen!

Bitte nutzen Sie jetzt das  Online-Schadenformular.

Betreffende Versicherungen:

  • Private Zahn-Zusatzversicherung
  • gesetzliche Krankenversicherung
  • Private Krankenvollversicherung

Längere Krankheit

Es stellt sich heraus, dass sie voraussichtlich länger als 6 Wochen krankgeschrieben werden und Ihre Lohnfortzahlung entfällt

Längere Krankheit

Es stellt sich heraus, dass sie voraussichtlich länger als 6 Wochen krankgeschrieben werden und Ihre Lohnfortzahlung entfällt

  1. Sofort den Makler oder die Versicherung über diesen Umstand informieren

Bitte nutzen Sie jetzt das  Online-Schadenformular.

Betreffende Versicherungen:

  • Private Krankentagegeldversicherung (KT43)

Diese Aufzählung ist aufgrund der unzähligen Schadenvariationen nicht abschließend. Die oben aufgeführten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen für Sie zusammengestellt worden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich keine Haftung. Diese Informationen dienen nur als Orientierungshilfe.
Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge habe ich immer ein offenes Ohr!

Weitere wichtige Adressen:

Wo ist mein Schadengegner KFZ-Haftpflicht versichert?

Jemand hat Ihnen einen Schaden zugefügt und Sie möchten anhand des gegnerischen KFZ-Kennzeichens herausfinden, wo diese Person versichert ist und dort einen Schadenanspruch stellen? Das funktioniert allerdings nur, wenn es sich um einen Schaden handelt, der über die Polizei aufgenommen wurde!

Bitte melden Sie sich hier:

Zentralruf der Autoversicherer
Tel:   0800 2502600 (Anruf kostenfrei)
Tel:   +49 40 300330300 (für Anrufe aus dem Ausland)

Was mache ich bei einem Unfall mit einem ausländischen Kraftfahrzeug?

Sie hatten einen Verkehrsunfall und Ihr Schadengegner hat ein ausländisches Kennzeichen? Dann sollten Sie das Deutsche Büro – Grüne Karte e.V. informieren und sich so die Kommunikation mit der ausländischen Versicherung erleichtern. Hier kommen Sie auf die Internetseite mit den Kontaktdaten.