VERSIKON –  Ihr Experte für Pflegeversicherungen

Über die Jahre habe ich mich zum Experten für Pflegeversicherungen weiterentwickelt. Als in meiner Familie ein Pflegefall eintrat, war für mich klar, dass ich mich zum Thema „Absicherung für den Pflegefall“ in besonderem Maße weiterbilden möchte. Seitdem ist es mir ein großes Anliegen, möglichst viele Menschen zu erreichen, um sie bei der eigenen Pflegevorsorge zu unterstützen. Denn: Es kann jeden treffen – und das nicht erst im Alter.

Wir können nicht in die Zukunft sehen,

aber heute schon für sie vorsorgen.

Warum Pflegeversicherung?

Plötzlich Pflegefall

Niemand beschäftigt sich gern mit Problemen, die – wie man denkt – noch weit in der Zukunft liegen. Doch ungeachtet von Alter sagt die Statistik, dass drei von vier Frauen und jeder zweite Mann einmal auf Pflege angewiesen sein wird. Diese Zahl zeigt, dass es nicht um Zukunftsmusik, sondern um Wahrscheinlichkeiten geht, wenn wir von Pflegebedürftigkeit sprechen.

Gut abgesichert dank Sozialstaat?

Leider Fehlanzeige. Die staatlichen Geldleistungen im Falle von Pflegebedürftigkeit decken nicht einmal das Notwendigste, da es sich hierbei nur um eine Teilabsicherung handelt. Deshalb ist es umso wichtiger, finanziell unabhängig zu bleiben, indem sie vorsorgen: zum Beispiel mit einer privaten Pflegeversicherung.

Belastbarkeit hat Grenzen

Selbst wenn die Familie nicht nur bereit, sondern auch gerne da ist, um im Pflegefall einzustehen und das Bestmögliche zu tun, hat Belastbarkeit ihre Grenzen: sei es körperlich, psychisch oder aber auch finanziell. Das kann nicht nur zum Problem für den Einzelnen werden, sondern auch für die ganze Familie eine Zerreißprobe bedeuten – z.B. wenn eigene Jobs, Hobbys oder sogar Kinder zurückgestellt werden, um Angehörige zu pflegen. Wer für den Pflegefall finanziell vorgesorgt hat, minimiert das Konfliktpotenzial enorm.

Weitere Fakten im Überblick:

  • Anzahl Pflegebedürftige in Deutschland 2018:    3.920.014
  • Anzahl Pflegebedürftige in Deutschland 2019:    4.251.368
  • Anzahl Pflegebedürftige in Deutschland 2022:    5.200.000
  • Davon sind 1 Mio. Pflegebedürftige unter 65 Jahre alt
  • ca. 84 % der Pflegebedürftigen werden zu Hause von Angehörigen, Pflegediensten und ausländischen Hilfskräften gepflegt

Beispielrechnung Pflegekosten nach Abzug staatlicher Leistungen:

Pflegegrad3
Pflegedauer7 Jahre
BundeslandNRW
Pflege durchambulanter Pflegedienst
Eigenanteil der Pflegekosten96.600 €

Kostenloser Online Pflegelücken-Rechner

Hier können Sie kostenlos Ihre eigene Pflegelücke berechnen. Bitte wählen Sie dazu Ihr Bundesland und die gewünschte Pflegeart. Der kostenlose Pflegelückenrechner ermittelt Ihren individuellen Pflegekosten-Eigenanteil nach Abzug der staatlichen Pflegeleistungen.

Sorgen Sie vor, wenn es Ihnen gutgeht.

Damit Sie versorgt sind, wenn es drauf ankommt.

Fragen zum Thema Pflegeversicherung

Ich berate Sie gern

  • Warum sollte Ich eine private Pflegeversicherung abschließen?
  • Wann ist der richtige Zeitpunkt, um eine private Pflegeversicherung abzuschließen?
  • Was passiert mit meiner Familie, sollte ich zum Pflegefall werden?
  • Wer hilft mir im Pflegefall?
  • Wer muss im Pflegefall für wen und in welcher Höhe finanziell aufkommen?
  • Welche Arten der privaten Pflegeversicherung gibt es?
  • Gibt es staatliche Förderungen zur privaten Pflegeversicherung?
  • Wie viel kostet mich die Absicherung für den Pflegefall?

… und gerne alle weiteren Fragen, die Sie haben.

Mehr zum Thema Pflegeversicherungen

Ein Kommentar von Christian Jansen, Inhaber von Christian Jansen Pflegeversicherung und Referent zum Thema private Pflegeabsicherung

Dem wichtigen Thema Pflegeabsicherung wird generell zu wenig Beachtung geschenkt. Auf Kundenseite wird das Lebensrisiko Pflege regelrecht verdrängt. Nach dem neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz werden zwar viele Kinder nicht mehr für ihre pflegebedürftigen Eltern zur Kasse gebeten, doch für den Partner des Pflegebedürftigen kann es neben der emotionalen Belastung den finanziellen Ruin bedeuten.

Wir befinden uns in einer Krise, die kaum abwendbar scheint. Der Begriff „Pflegenotstand“ trifft es schon ziemlich genau. Pflegekräftemangel, überfüllte Heime, ausgelastete ambulante Pflegedienste, ausgenutzte osteuropäische Pflegekräfte und vor allem emotional und finanziell überlastete Angehörige sind allgegenwärtig. Dabei gibt es zahlreiche gute Pflegeversicherungsprodukte, die eine Lösung für unsere unterversicherte Gesellschaft darstellen könnten. Nur müssen diese aktiv an die Kunden herangetragen werden. Ich sehe viel zu oft ratlose oder gar überraschte Gesichter in meinen Beratungsgesprächen, wenn ich nachfrage, wie es um das Thema Pflege oder Pflegeabsicherung in der Familie bestellt ist.

Die meisten Kunden wurden bisher gar nicht von einem Berater auf diese Absicherungsmöglichkeit angesprochen. Selbst Paare bzw. Ehepaare untereinander haben sich in den meisten Fällen noch nie über dieses sensible Thema unterhalten, sodass im Pflegefall ein großes Chaos entstehen würde. Gerade die eigene Familie sollte die Wünsche der zu Pflegenden kennen. Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht stellen hierbei eine unverzichtbare Grundlage dar. Allein die theoretische Vorbereitung auf eine mögliche Pflegebedürftigkeit hilft den betroffenen Familien einen großen Schritt weiter.

Neue Gesetze, alte Sorgen

Unter Norbert Blüm, dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, startete 1995 die gesetzliche Pflegepflichtversicherung. Der Grundstein war gelegt. Doch handelte es sich damals wie heute nur um eine Teilversicherung. Seitdem wurden sieben neue Gesetze verabschiedet, um die Pflegesituation in Deutschland für alle Beteiligten zu verbessern, aber das Problem der überalterten Gesellschaft und veränderten Familienstrukturen bleibt und hat den Höchststand noch nicht erreicht. Mehrgenerationenhäuser werden seltener. Die Kinder wohnen häufig weit entfernt vom Elternhaus und haben eigene Familienstrukturen und Alltagsabläufe entwickelt. Dennoch möchten die Kinder ihre Eltern möglichst gut unterstützen und opfern nicht selten die eigene Freizeit oder geben gar ihren Beruf auf.

Rettet die Angehörigen

Das neu verabschiedete Angehörigen-Entlastungsgesetz wird uns nicht retten. Es wird das finanzielle Problem nur verschieben. Kinder von pflegebedürftigen Eltern werden seit dem 01.01.2020 nicht mehr zum Elternunterhalt herangezogen, wenn diese Kinder ein Bruttojahreseinkommen von unter 100.000 Euro beziehen. Dasselbe gilt übrigens für Eltern, die ihre volljährigen pflegebedürftigen Kinder pflegen.

Das Hauptproblem liegt meiner Meinung nach eher darin, dass die Ehepartner der Pflegebedürftigen finanziell und nervlich vor die Hunde gehen, wenn die eigenen, übers Berufsleben hart ersparten Gelder zur Finanzierung der Pflege nicht ausreichen. Kritisch wird es, wenn Leistungen vom Sozialamt eingefordert werden müssen und das gesamte Vermögen der Familie offen gelegt werden muss. Spätestens in diesem Moment ist der verbleibende pflegende Ehepartner bankrott und verliert im schlimmsten Fall sogar das Eigenheim, welches ja für die eigene bzw. gemeinsame Altersvorsorge eingeplant war. Der Partner wird durch das neue Gesetz nicht gestärkt, sondern wird unter Umständen selber bis zum eigenen Lebensende zum Sozialfall, vor allem wenn diese Person ebenfalls eine Pflege benötigen sollte. Unser medizinischer Fortschritt hält uns länger am Leben und erhöht somit das Risiko einer lang andauernden Pflegebedürftigkeit.

Altersvorsorge, Bestattungskosten und Schenkungen als Fallstricke

In § 90 Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe – steht folgender Wortlaut: (1) „Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen.“ Dabei gelten auch Ausnahmen, die ebenfalls in § 90 SGB XII benannt werden. Zur Altersvorsorge zu beraten, bedeutet gleichzeitig, zum Risiko Pflege zu beraten. Bevor das Sozialamt Zahlungen leistet, werden nicht nur ungeschützte Altersvorsorgeverträge, Sparverträge etc. überprüft und herangezogen, wenn es um die Finanzierung der „Pflege“ geht. Es wird auch überprüft, ob in den letzten zehn Jahren Geld verschenkt wurde. An wen, spielt keine Rolle. Auch diese Gelder können zurückgefordert werden. Auch gut gemeinte Sparverträge für die Enkelkinder sind angreifbar.

Selbst die Bestattungsvorsorge ist nicht in jedem Fall gesichert. Es gelten hier Schonvermögen für ortsübliche Bestattungskosten zwischen 5.000 und 6.500 Euro pro Person. Das Bestattungsgeld muss zweckgebunden angelegt und eine Fälligkeit zu Lebzeiten ausgeschlossen sein. Eine passende Sterbegeldversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Also Achtung bei der Todesfallabsicherung, denn nach einer kurzen oder langen Pflegephase werden schließlich auch die Bestattungskosten noch anfallen.

Staatlich gefördert, Leistungen aber nicht ausreichend

Das staatlich geförderte Pflegeprodukt „Pflege-Bahr“ ist im Ansatz eine tolle Idee. Die Aufnahme in den Vertrag ohne Gesundheitsprüfung entspricht dem sozialen Gedanken unseres staatlichen Systems. Lediglich eine Pflegebedürftigkeit darf bei Beantragung der Versicherung nicht bestehen. Man hat ein Produkt geschaffen, welches optimal ausgelegt ist für Menschen mit Vorerkrankungen. Die Kehrseite ist jedoch bedenklich: Die Leistungen aus diesen Verträgen sind unzureichend. Es ist eine private Teilkostenversicherung neben der gesetzlichen Teilkostenversicherung. Die Wartezeit von fünf Jahren sollte nicht unterschätzt werden.

Wenn ich einem Gesunden das Pflege-Bahr anbiete anstatt das Pflegetagegeld mit normalen Gesundheitsfragen, halte ich es persönlich für eine Fehlberatung. Es werden mit dem Pflege-Bahr-Produkt sozusagen häufig bereits brennende Häuser gegen das Risiko Feuer versichert: Der gemeinschaftliche Geldtopf der Versicherer wird vorwiegend mit Beiträgen von gesundheitlich vorbelasteten Kunden gefüllt. Daher werden meines Erachtens die Versicherungsbeiträge über kurz oder lang explodieren. Zur gesunden Entwicklung dieses Systems müsste diese Versicherung meiner Meinung nach eine ergänzende Pflichtversicherung sein, um ein Gleichgewicht zwischen Ein- und Auszahlungen zu gewährleisten.

Lösungsansatz: Mehr Rückenwind für Kunden

Aus meiner Sicht brauchen wir eine höhere finanzielle Förderung und eine bessere Absetzbarkeit der Beiträge für die private Pflegevorsorge. Durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ist die maximale Absetzbarkeit für Vorsorgeaufwendungen in der Regel ausgeschöpft. Für die private Pflegevorsorge ist daher häufig kein Steuervorteil mehr vorhanden. Im Bereich der Altersvorsorge hat der Gesetzgeber den Notstand erkannt und in der Vergangenheit mit Produkten wie zum Beispiel der Riester- und der Basisrente entsprechend reagiert. Es muss für die Bürger ein echter Anreiz zur Vorsorge geschaffen werden. Mit 5 Euro Pflege-Bahr-Förderung im Monat ist keinem wirklich geholfen. Daher meine Bitte an die Politik: Erarbeiten Sie gemeinsam mit Experten aus der Versicherungsbranche neue Lösungen, die die Privatvorsorge stützen und private Pflegeversicherungen für jede Familie langfristig finanzierbar machen.

Den Kommentar lesen Sie auch in AssCompact 02/2020, Seite 42 f. und in unserem ePaper.